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Das Familienrecht ist ein Teil des Zivilrechts und regelt die Rechtsverhältnisse von Personen, die durch Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie oder Verwandtschaft miteinander verbunden sind. Außerdem ist das Familienrecht für die Regelung außerverwandtschaftlicher, gesetzlicher Vertretungsfunktionen wie Vormundschaft, Pflegschaft und rechtliche Betreuung zuständig.
Die Gründung einer eigenen Familie mündet oftmals in einer Ehe, die hierbei entstehenden Verpflichtungen und Regeln werden durch einen Ehevertrag festgehalten. Ergibt sich während der Ehe für Sie oder Ihren Partner, dass es mit hoher Wahrscheinlichkeit zu einer Scheidung kommt, sollten Sie in diesem Fall über die sogenannte Scheidungsfolgenvereinbarung nachdenken, es handelt sich dabei um eine besondere Form des Ehevertrags. Damit diese Scheidungsfolgenvereinbarung rechtssicher formuliert werden kann und sich anschließend keine der Parteien benachteiligt fühlt, raten wir Ihnen schon im Vorfeld die fachanwaltliche Beratung in unserer Mescheder Kanzlei in Anspruch zu nehmen.
Im Fall einer Trennung, die im Gegensatz zur Scheidung die eigentliche Beendigung einer Partnerschaft ist, können wir die Verfolgung von Unterhaltsansprüchen aufnehmen. Es wird dabei zwischen Ehegattenunterhalt sowie Unterhalt von Eltern nichtehelicher Kinder und Kindesunterhalt unterschieden. Wenn Sie Kinder haben, unterstützen wir Sie zudem bei der Zuweisung des Sorge- und Umgangsrechts.
Eine Scheidung ist die gerichtliche Beendigung der Ehe. Sie ist Teil des Eherechts und somit auch ein Teilgebiet des Familienrechts. Rechtlich gesehen bezieht sich eine Scheidung auf die Lebensgemeinschaften: Ehe und eingetragene Partnerschaft. Das Scheidungsverfahren wird vom Familiengericht als Teil des Amtsgerichts verhandelt. Jedoch besteht, anders als bei sonstigen gerichtlichen Verfahren, bei Scheidungen in den meisten Fällen der sogenannte Anwaltszwang, das heißt eine anwaltliche Vertretung durch unsere Kanzlei in Meschede ist für die Verfahrensführung unabdingbar. Vor der Scheidung müssen Sie und Ihr(e) Ehepartner(in) in der Regel (Ausnahme z.B. Härtefallscheidung) eine Trennungszeit von einem Jahr einhalten, d.h., Sie müssen mindestens ein Jahr getrennt leben.
Schlüsselpunkte der vermögensrechtlichen Auseinandersetzung einer Scheidung sind zum einen der Zugewinnausgleich und zum anderen der Versorgungsausgleich. Der Zugewinnausgleich schafft zwischen den Ehepartnern einen Ausgleich für das während der Ehe erworbene Vermögen unter Berücksichtigung von Verbindlichkeiten. Der Versorgungsausgleich dient einem wechselseitigen Ausgleich von währen der Ehezeit erworbenen Anwartschaften, wie z.B. Rentenanwartschaften und Versorgungen.
Wir sichern Ihnen hierzu mit der Erfahrung aus 20 Jahren familienrechtlicher Tätigkeit eine fundierte Beratung und Begleitung und Vertretung zu.
Ihre Ansprechpartnerin für das Familienrecht in unserer Kanzlei in Meschede ist:
Frau Rechtsanwältin Katrin Peus Fachanwältin für Familienrecht |