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Verkehrsrecht Meschede

Verkehrsrecht Meschede

Bußgeldbescheid, Fahrzeugmangel, Schadensersatz

Das Verkehrsrecht umfasst im Wesentlichen folgende Rechtsbereiche:
 

Verkehrshaftungsrecht in Meschede

Es umfasst alle Haftungsfragen im öffentlichen Verkehr. Wer haftet in welcher Höhe für Unfallschäden von Autofahrern, Radfahrern oder Fußgänger? Wussten Sie z.B., dass Sie als geschädigter Autofahrer nicht verpflichtet sind einen von der gegnerischen Haftpflichtversicherung gestellten Sachverständigen zu akzeptieren? Sie haben immer das Recht einen eigenen Sachverständigen zu beauftragen. Bei Vorliegen aller Haftungsvoraussetzungen muss Ihnen die gegnerische Haftpflichtversicherung die Kosten erstatten.
 

Verkehrszivilrecht

Umfasst beispielsweise die Probleme im Zusammenhang mit einem Fahrzeugkauf oder -verkauf (Fahrzeugmängel, Fehlen zugesicherter Fahrzeugbeschaffenheit, Fahrzeuggarantie etc.). Wussten Sie, dass auch für Privatleute längst nicht alle frei erhältlichen Musterkaufverträge wirksame Gewährleistungsausschlüsse erhalten?
 

Versicherungsrecht

Behandelt alle vertraglichen Fragen um Haftpflichtversicherung und Kaskosversicherung. Wussten Sie, dass es zur Beschleunigung oder zur Meidung eines Kostenrisikos im Einzelfall Sinn machen kann, einen Unfallschaden erst über die Kaskoversicherung abzurechnen und anschließend verbleibende Schadensersatzansprüche bei der gegnerischen Haftpflichtversicherung geltend zu machen.
 

Verkehrsstrafrecht

(Trunkenheitsfahrt oder Fahrt unter Drogen, Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, Nötigung im Straßenverkehr etc.) Wussten Sie, dass Sie immer - egal was Ihnen die Polizei sagt - als Beschuldigter das Recht haben die Aussage zu verweigern? Lassen Sie sich fachkundig beraten ob und wann Sie etwas zur Sache sagen. Was einmal in der Akte steht bleibt auch darin.
 

Meschede Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht

(Geschwindigkeitsverstöße, Handy am Steuer etc.) Wussten Sie z.B., dass in vielen Fällen nach Erlass und Rechtskraft eines Bußgeldbescheids die Akte an die Führerscheinstelle des zuständigen Straßenverkehrsamts abgegeben wird und von dort weitere führerscheinrechtliche Maßnahmen drohen? Wird Ihnen z.B. vorgeworfen ein Fahrzeug unter der Wirkung von Amphetamin geführt zu haben und wird mit Bußgeldbescheid ein Fahrverbot von 1 Monat verhängt folgt mit ziemlicher Sicherheit anschließend von der Führerscheinstelle ein Bescheid über den vollständigen Entzug der Fahrerlaubnis.
 

Recht der Fahrerlaubnis

Aso im Wesentlichen die Fragen, zu Entzug und Wiedererlangung der Fahrerlaubnis nach Maßnahmen der Strafgerichte oder der Führerscheinstelle. Wussten Sie, dass es alleine Ihre Entscheidung ist, ob Sie ein negatives MPU-Gutachten bei der Führerscheinstelle einreichen?


Ihr Ansprechpartner für das Verkehrsrecht in unserer Kanzlei in Meschede ist:

Fachanwalt für Verkehrsrecht in Meschede Herr Rechtsanwalt
Jens-Uwe Bethke
Fachanwalt für Verkehrsrecht
 
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